AGB

für Buchungen ab 01.03.2025

 

1. Abschluss des Vertrages

Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie (Mieter) dem Vermieter (Camping Sternberger Seenland) den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Vertragspartner sind Camping Sternberger Seenland und der Mieter. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Campingplatz Sternberg gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten, auch bei Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Wir empfehlen jedem Gast nach Abschluss einer Buchung, eine Reiserücktrittsversicherung/Reiseabbruchsversicherung abzuschließen.

Eine verbindliche Buchung kommt erst mit der Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande.

 

2. Mietpreis

Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Bei Vorliegen einer Reservierungsbestätigung sind die dort aufgeführten Preise verbindlich. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht.

Sollten sich nach Vertragsschluss aufgrund erheblicher, nicht vorhersehbarer Änderungen der Energiepreise (z. B. > 10 %) die Betriebskosten wesentlich erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 10 % des ursprünglichen Gesamtpreises, steht dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.

Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist nicht möglich. Eine von uns anerkannte Rabattkarte muss bei Buchung ausgestellt sein und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.

 

3. Bezahlung

  1. Mietobjekte:
    30 % der Gesamtrechnung, mindestens aber 200 €, sind sofort innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zahlbar, falls nicht anders in der Reservierungsbestätigung angegeben. Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Mietbeginn.
  2. Stellplätze:
    Die Anzahlung beträgt pauschal 200 € pro Stellplatz. Ist der Rechnungsbetrag geringer als 200 €, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt bei Anreise.

Für Zeiträume über Herrentag und/oder Himmelfahrt bis Pfingstmontag erfolgt die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages für Unterkünfte und Stellplätze nach Erhalt der Reservierungsbestätigung innerhalb einer Woche, falls nicht anders in der Reservierungsbestätigung angegeben. Gleiches gilt für spezielle Angebote (z.B. Herbstangebot, Angler-, Spar-, Hundeangebot, etc.).

 

Verzug

Die Zahlungstermine werden auf der Reservierungsbestätigung angegeben. Wir bitten um pünktliche Einhaltung der Zahlung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gilt die Reservierung als storniert. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht bedarf keiner vorherigen Ankündigung.

 

4. Nebenkosten

  1. Stellplätze: Die Nebenkosten sind bei Abreise in der Rezeption zu entrichten.
  2. Mietobjekte: Vor Abreise ist durch den Mieter der aktuelle Stromstand abzulesen und die Abrechnung in der Rezeption zu tätigen.

 

5. Anreise und Abfahrt

Der gebuchte Stellplatz/das gebuchte Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens 10:30 Uhr und die Stellplätze bis 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Sollte das Mietobjekt/der Stellplatz nicht geräumt sein, kann Camping Sternberger Seenland über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objektes ab 15:00 Uhr 50 % des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 100 %.

 

6. Verspätete Anreise / verfrühte Abreise

Im Falle einer Verzögerung der Anreise auf den Folgetag oder darüber hinaus ist eine schriftliche Benachrichtigung und Bestätigung des Campingplatzes notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt nur bis 11:00 Uhr des Folgetages freigehalten. Mietobjekte/Stellplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11:00 Uhr nicht belegt sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Belegung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Objekte/Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.

Sofern vorhanden, erfolgt bei unangekündigt verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz/in einem anderen Mietobjekt. Ein Anrecht auf einen Stellplatz/ein Mietobjekt besteht nicht mehr.

Ein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung bei verfrühter Abreise besteht nicht. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die vorzeitige Abreise kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Umbuchungen, Rücktritt und Nichterscheinen

1. Umbuchung

Umbuchungen (z. B. Änderung des Reisezeitraums oder der Personenzahl) sind nur nach schriftlicher Rücksprache und Bestätigung durch den Vermieter möglich. Wird eine Umbuchung bis 30 Tage vor Anreise vorgenommen, erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 25 €.
Bei späteren Umbuchungen gelten die Bedingungen des Rücktritts entsprechend. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

2. Rücktritt

Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins kann der Mieter jederzeit, ohne Angabe von Gründen, schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Storno). Zur Vermeidung von Missverständnissen ist dies nur schriftlich zulässig.

Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn der Mieter das Objekt oder den Platz nicht belegt. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Falls das Objekt/der Stellplatz bei Nichtinanspruchnahme oder Teilnichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen (Preis und Zeitraum) weitervermietet werden kann, hat der Mieter lediglich eine angemessene Mehraufwandspauschale von 10 % des anteiligen Mietpreises (mindestens aber 100,- €) zu tragen.

Zur Vermeidung des Risikos für den Mieter wird der Mietausfall im Falle eines Rücktritts wie folgt pauschal berechnet (bis maximal der Gesamtbetrag der Buchung):

Stellplätze (in % vom Rechnungsbetrag):

  • bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 10 %, mindestens aber 100€
  • 29. bis 14. Tage vor Mietbeginn: 20 %, mindestens aber 100€
  • 13. bis 2. Tage vor Mietbeginn: 50 %, mindestens aber 100€
  • 1. Tag vor Mietbeginn: 80 %, mindestens aber 100€

Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis (100%) berechnet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Abweichungen/Schwankungen der Parzellengröße mit der Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor. Sollte der gebuchte Stellplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Mietobjekte (in % vom Rechnungsbetrag):

  • bis zum 90. Tag vor Mietbeginn: 10 %, mindestens aber 100€
  • 89 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 %, mindestens aber 100€
  • 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 %, mindestens aber 100€
  • ab dem 29. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn: 80 %, mindestens aber 100€

Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis (100%) berechnet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Sollte das gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter eine Ersatzobjekt mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8. Sonderbedingungen für Mietunterkünfte

  1. Die Belegung kann entsprechend der in der Reservierung genannten Personenbelegungszahl erfolgen, und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  2. Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden und verloren gegangenes Inventar sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für die Mitreisenden. Überprüfen Sie bitte Objekt und Inventar bei Ankunft. Eventuelle Mängel bitten wir zu melden, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung.
  3. Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke, der Mikrowelle (soweit vorhanden) usw., die Entleerung des Kühlschranks, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik).

 

9. Platzordnung

Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die Platzordnung (lt. Aushang) und besonders die Ruhezeit zu beachten, insb. 22:00 bis 7:00 Uhr. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht. Wir bitten alle Gäste, sich an die Platzordnung zu halten.

An die Hundebesitzer ein dringender Appell: Sie sind für die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners verantwortlich! Führen Sie immer entsprechende Behältnisse mit sich, um die Häufchen entsorgen zu können! Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Campingplatz Leinenpflicht herrscht.

  1. Besuch:
    Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz benutzen. Besuch erfolgt erst nach Anmeldung in der Rezeption. Die Besucherpreise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.
  2. Befahren des Platzes mit PKW:
    Nur mit gültigem Schrankenchip gestattet. Bitte fahren Sie auf dem gesamten Campingplatz mit Schrittgeschwindigkeit.

 

10. Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen.

Eine Haftung für eingebrachte Sachen, insbesondere Zelte, Fahrzeuge, Wertsachen oder Tiere, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch den Vermieter verschuldet wurde.

Der Campingplatz befindet sich in einem naturbelassenen Gelände mit Baumbestand. Herabfallende Äste, Zweige, Eicheln, Zapfen, Baumharze oder sonstige natürliche Ablagerungen lassen sich trotz regelmäßiger Pflege und Kontrolle der Bäume nicht vollständig vermeiden.

Der Betreiber haftet daher nicht für Schäden an Zelten, Fahrzeugen, Wohnwagen, Vorzelten, Zubehör oder persönlichen Gegenständen der Gäste, die durch herabfallende Baumteile oder sonstige naturbedingte Einwirkungen entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers vorliegen.

Gäste sind selbst dafür verantwortlich, Stellplätze so auszuwählen bzw. Fahrzeuge und Ausrüstung so abzustellen, dass mögliche Naturgefahren berücksichtigt werden.

Darüber hinaus haftet der Vermieter unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Vermieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

11. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Buchungsabwicklung und Kundenbetreuung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.camping-sternberg.de. Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Mieter diese an.

 

12. Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

 

13. Vorbehalte zur Preisanpassung

Alle Preise beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersätzen. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.
Bei Erhebung einer neuen gemeindlichen Touristen-, Kur- bzw. Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer u. ä. behalten wir uns ebenfalls eine Preisanpassung vor, soweit sie betrieblich veranlagt würde. Gleiches gilt bei einer Pachterhöhung durch die Stadt Sternberg.
Die Erhebung solcher Abgaben ist nicht bekannt.

 

14. Gerichtsstand

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Parchim. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

15. Rechtswirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

16. Zahlungen

Alle Zahlungen aus Verträgen sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Camping Sternberger Seenland
Heiko Thomä
Maikamp 11
19406 Sternberg
Tel. 03847 2534
Fax: 03847 5376
E-Mail: info@camping-sternberg.de
www.camping-sternberg.de


Kontoinhaber: Heiko Thomä
IBAN: DE11 1405 2000 1400 0013 54
BIC: NOLADE21LWL
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

 

17. Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hi, wie kann ich helfen?