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Stand: 08/2022
Seit 28. April 2022 gelten in MV nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Die Maskenpflicht besteht damit nur noch in folgenden Bereichen:
Das heißt, dass Sie auf dem Campingplatzgelände nicht verpflichtet sind einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In der Gastronomie und Hotellerie gibt es keine Beschränkungen mehr für Gäste, sodass Sie bei Anreise keinen 3-G Nachweis vorzeigen müssen.
Die Landesregierung hat die 3G-Regel bereits zu Ostern weitgehend in MV aufgehoben. Zuletzt mussten Touristen, die weder geimpft noch genesen sind, einen negativen Corona-Test vorlegen. Mit den Lockerungen vom 28. April 2022 ist das aber hinfällig. 3G gilt jetzt nur noch in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Wichtige Informationsquellen:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V: wichtige Informationen zum Coronavirus
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: Regierung-mv.de
Corona-Hotline M -V : 0385 588 11 311
Coroa-Hotline Landkreis Ludwigslust-Parchim: 03871 722-8800
Bund / Länder Beschlüsse: Bund-Länder-Beschluss zu Corona-Maßnahmen